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   ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10   

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ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10 (https://dejure.org/2010,75508)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.03.2010 - 7 Ga 33/10 (https://dejure.org/2010,75508)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. März 2010 - 7 Ga 33/10 (https://dejure.org/2010,75508)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (siehe zum Gesamten: BAG, Urt. v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 , DB 2003, 1707 [1798]).

    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BAG, dass diffamierende und ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter bestimmten Umständen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen können ( BAG, Urt. v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 , DB 2003, 1797 [1798]; BAG, Urt. v. 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 , AP BGB § 626 Nr. 66 ).

    Hebt der Gesprächspartner gegen den Willen des sich negativ über seinen Arbeitgeber äußernden Arbeitnehmers die Vertraulichkeit auf, geht dies arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers ( BAG, Urt. v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 , DB 2003, 1797 [1798]).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Gerade diese Ungewissheit ist es, die sich auf die Interessenlage auswirkt und sie verändert (BAG, Besohl. v. 27.02.1985 - GS 1/84 , BAGE 48, 122 ff.).

    Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit des Prozessausgangs mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht weiter zu beschäftigen (BAG, Besohl. v. 27.02.1985 - GS 1/84 , BAGE 48, 122 ff.).

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter bzw. Repräsentanten (bspw. Vorgesetzte), die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und sind nach der Rechtsprechung des BAG an sich geeignet, eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen ( BAG, Urt. v. 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 , AP Nr. 151 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 , BAGE 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG, Urt. v. 18.07.1957 - 2 AZR 121/55 , AP Nr. 1 zu § 124a GewO) .

    Entsprechendes gilt für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen ( BAG, Urt. v. 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 , BAGE 29, 195 ff.) .

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewußt unwahre Tatsachenbehauptungen ( BVerfG, Urt. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 , BVerfGE 93, 266 ff.; BVerfG, Urt. v. 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 , BVerfGE 99, 185 ff.) .
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewußt unwahre Tatsachenbehauptungen ( BVerfG, Urt. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 , BVerfGE 93, 266 ff.; BVerfG, Urt. v. 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 , BVerfGE 99, 185 ff.) .
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Dabei ist die strafrechtliche Beurteilung kündigungsrechtlich nicht ausschlaggebend (vgl. BAG, Urt. v. 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 , AP BBiG § 15 Nr. 11 ).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter bzw. Repräsentanten (bspw. Vorgesetzte), die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und sind nach der Rechtsprechung des BAG an sich geeignet, eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen ( BAG, Urt. v. 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 , AP Nr. 151 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 , BAGE 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG, Urt. v. 18.07.1957 - 2 AZR 121/55 , AP Nr. 1 zu § 124a GewO) .
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    So entspricht es zwar der ständigen Rechtsprechung des BAG, dass bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen vom Erfordernis einer Abmahnung abzusehen ist, da in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, das pflichtwidrige Verhalten habe das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört ( BAG, Urt. v. 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 , BAGE 91, 30; BAG, Urt. v. 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 , EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7) .
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    So entspricht es zwar der ständigen Rechtsprechung des BAG, dass bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen vom Erfordernis einer Abmahnung abzusehen ist, da in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, das pflichtwidrige Verhalten habe das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört ( BAG, Urt. v. 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 , BAGE 91, 30; BAG, Urt. v. 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 , EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7) .
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die u.a. zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen ( BAG, Urt. v. 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 , AP BGB § 626 Nr. 96 ).
  • BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95

    Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt

  • BAG, 30.11.1972 - 2 AZR 79/72

    Kündigung - Beleidigung

  • LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02

    Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung

  • BAG, 18.07.1957 - 2 AZR 121/55

    Wichtiger Grund - Erscheinungsformen - Grobe Beleidigung

  • LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87

    Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruches auf Beschäftigung im Wege

  • LAG Hessen, 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94
  • LAG Hessen, 11.07.2013 - 11 Sa 507/12

    Schadenersatzforderung - Urlaubs- und Freizeitansprüche; Schadenersatzforderung -

    Die in der Berufungsbegründung angesprochene zeitliche Abfolge von Einstellung der Vergütungszahlung (ab 09.02.2010) und erster summarischer Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht mit Urteil vom 03.03.2010 im einstweiligen Verfügungsverfahren (7 Ga 33/10; bestätigt durch die Berufungskammer mit Urteil vom 27.05.2010, 11 SaGa 321/10) mit dem Ergebnis nicht offensichtlicher Rechtswidrigkeit ist demgegenüber entgegen der Meinung des Klägers unmaßgeblich.
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